Legale Betreuung zu Hause: worauf Sie achten sollten
Entsendung, Anstellung, Selbstständigkeit: Welche Modelle legal sind, was Arbeitszeit und Mindestlohn bedeuten und woran Sie seriöse Anbieter erkennen.
Geprüft von der Redaktion am 9. Oktober 2026 · Stand 9. Oktober 2026
Das Wichtigste vorab
Eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzige Person ist legal nicht möglich. Auch eine Betreuungskraft, die im Haushalt wohnt, hat begrenzte Arbeitszeiten, Pausen und freie Tage. Seriöse Anbieter sagen Ihnen das offen und planen die übrigen Zeiten mit Ihnen gemeinsam.
Arbeitszeit und Mindestlohn
- Die Arbeitszeit an Werktagen darf im Durchschnitt 8 Stunden nicht übersteigen, die Wochenarbeitszeit höchstens 48 Stunden betragen.
- Es gilt der gesetzliche Mindestlohn: 13,90 € je Stunde, ab dem 1. Januar 2027 14,60 €.
- Auch Bereitschaftsdienst ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu bezahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht für eine entsandte Betreuungskraft in einem Privathaushalt entschieden.
Die drei Modelle
Entsendung über eine Agentur
Ein Unternehmen im Ausland beschäftigt die Betreuungskraft und entsendet sie nach Deutschland. Die Betreuungskraft bleibt in ihrem Heimatland sozialversichert. Den Nachweis dafür liefert die A1-Bescheinigung.
- Die A1-Bescheinigung muss am ersten Arbeitstag vorliegen. Lassen Sie sie sich vorher zeigen.
- Eine Entsendung ist mit der A1-Bescheinigung auf höchstens 24 Monate begrenzt.
- Fehlt die Bescheinigung, gilt die Betreuungskraft als in Deutschland sozialversichert. Dann drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und eine Geldstrafe – und die Betreuungskraft ist bei Krankheit oder Unfall nicht abgesichert.
Anstellung durch die Familie
Sie stellen die Betreuungskraft selbst ein und werden Arbeitgeber. Es gilt deutsches Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, Anmeldung zur Sozialversicherung, Mindestlohn, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das gibt allen Beteiligten Sicherheit, macht aber Aufwand.
Selbstständige Betreuungskraft
Verbraucherschützer empfehlen dieses Modell nur eingeschränkt. Wer feste Arbeitszeiten vorgibt und Weisungen erteilt, riskiert eine Scheinselbstständigkeit – mit Nachzahlungen für die Familie. Die Betreuungskraft hat zudem weniger Rechte als eine Angestellte.
Woran Sie seriöse Anbieter erkennen
- ein schriftlicher Vertrag mit klaren Leistungen, Preisen und allen Nebenkosten
- eine offene Regelung von Arbeitszeiten, Pausen und freien Tagen
- bei Entsendung: die A1-Bescheinigung vor dem ersten Arbeitstag
- ein fester Ansprechpartner, auch für den Wechsel der Betreuungskraft und für Notfälle
- keine Versprechen einer Betreuung „rund um die Uhr“ durch eine einzige Person
Wie wir Anbieter auswählen
Wir leiten Anfragen nur an Anbieter weiter, die unsere Qualitätskriterien erfüllen und dies uns gegenüber bestätigt haben. Die Verantwortung für den Vertrag mit Ihnen liegt beim Anbieter; prüfen Sie jedes Angebot mit der Liste oben.
Passende Betreuung finden
Dauer: etwa 2 Minuten
Quellen und Stand
- Verbraucherzentrale: Ausländische Betreuungskräfte – wie geht das legal? (aktualisiert am 13.08.2026)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juni 2021 – 5 AZR 505/20
- Verbraucherzentrale: Betreuung im Entsendemodell – bitte nur mit A1-Bescheinigung (aktualisiert am 05.08.2026)