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Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt

Wie Sie einen Pflegegrad beantragen, wie die Begutachtung abläuft, welche Punkte zu welchem Pflegegrad führen und was Sie bei einem Widerspruch beachten.

Geprüft von der Redaktion am 9. Oktober 2026 · Stand 9. Oktober 2026

Warum der Pflegegrad wichtig ist

Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen die Pflegeversicherung zahlt. Für die Betreuung zu Hause ist vor allem das Pflegegeld wichtig, das es ab Pflegegrad 2 gibt:

Pflegegeld im Monat
PflegegradPflegegeld
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

Schritt 1: Antrag stellen

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse, auch telefonisch. Angehörige können ihn mit Vollmacht stellen. Stellen Sie den Antrag früh: Wie lange die Pflegekasse für die Entscheidung Zeit hat, lesen Sie unten.

Schritt 2: Begutachtung vorbereiten

Nach dem Antrag kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter zu Ihnen nach Hause und schätzt ein, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ihren Alltag bewältigt. Gesetzlich Versicherte begutachtet der Medizinische Dienst, privat Versicherte werden über ihre Versicherung begutachtet. So bereiten Sie sich vor:

  • Schreiben Sie einige Tage lang auf, wobei und wie oft Hilfe nötig ist – auch nachts.
  • Legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und Krankenhausberichte bereit.
  • Sorgen Sie dafür, dass eine vertraute Person beim Termin dabei ist.
  • Beschönigen Sie nichts: Beschreiben Sie einen gewöhnlichen, auch einen schlechten Tag.

Schritt 3: So wird der Pflegegrad ermittelt

Die Begutachtung ergibt eine Punktzahl zwischen 0 und 100. Daraus folgt der Pflegegrad:

Punkte und Pflegegrad
PflegegradGesamtpunkte
Pflegegrad 1ab 12,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 2ab 27 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 3ab 47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 4ab 70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 5ab 90 bis 100 Punkte

Schritt 4: Bescheid und Fristen

Die Pflegekasse muss über den Antrag in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstage entscheiden. Überschreitet sie die Frist, zahlt sie Ihnen je begonnener Woche 70 €.

Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist dafür beträgt ein Monat nach Erhalt des Bescheids. Begründen Sie den Widerspruch möglichst konkret, zum Beispiel mit Ihren Aufzeichnungen und ärztlichen Unterlagen.

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Dauer: etwa 2 Minuten

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Quellen und Stand