Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt
Wie Sie einen Pflegegrad beantragen, wie die Begutachtung abläuft, welche Punkte zu welchem Pflegegrad führen und was Sie bei einem Widerspruch beachten.
Geprüft von der Redaktion am 9. Oktober 2026 · Stand 9. Oktober 2026
Warum der Pflegegrad wichtig ist
Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen die Pflegeversicherung zahlt. Für die Betreuung zu Hause ist vor allem das Pflegegeld wichtig, das es ab Pflegegrad 2 gibt:
| Pflegegrad | Pflegegeld |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Schritt 1: Antrag stellen
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse, auch telefonisch. Angehörige können ihn mit Vollmacht stellen. Stellen Sie den Antrag früh: Wie lange die Pflegekasse für die Entscheidung Zeit hat, lesen Sie unten.
Schritt 2: Begutachtung vorbereiten
Nach dem Antrag kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter zu Ihnen nach Hause und schätzt ein, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ihren Alltag bewältigt. Gesetzlich Versicherte begutachtet der Medizinische Dienst, privat Versicherte werden über ihre Versicherung begutachtet. So bereiten Sie sich vor:
- Schreiben Sie einige Tage lang auf, wobei und wie oft Hilfe nötig ist – auch nachts.
- Legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und Krankenhausberichte bereit.
- Sorgen Sie dafür, dass eine vertraute Person beim Termin dabei ist.
- Beschönigen Sie nichts: Beschreiben Sie einen gewöhnlichen, auch einen schlechten Tag.
Schritt 3: So wird der Pflegegrad ermittelt
Die Begutachtung ergibt eine Punktzahl zwischen 0 und 100. Daraus folgt der Pflegegrad:
| Pflegegrad | Gesamtpunkte |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | ab 12,5 bis unter 27 Punkte |
| Pflegegrad 2 | ab 27 bis unter 47,5 Punkte |
| Pflegegrad 3 | ab 47,5 bis unter 70 Punkte |
| Pflegegrad 4 | ab 70 bis unter 90 Punkte |
| Pflegegrad 5 | ab 90 bis 100 Punkte |
Schritt 4: Bescheid und Fristen
Die Pflegekasse muss über den Antrag in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstage entscheiden. Überschreitet sie die Frist, zahlt sie Ihnen je begonnener Woche 70 €.
Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist dafür beträgt ein Monat nach Erhalt des Bescheids. Begründen Sie den Widerspruch möglichst konkret, zum Beispiel mit Ihren Aufzeichnungen und ärztlichen Unterlagen.
Passende Betreuung finden
Dauer: etwa 2 Minuten
Quellen und Stand
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick (Stand 04.11.2025)
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegegrade – Antrag und Begutachtung (Stand 14.09.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit: Ratgeber Pflege (Stand 07/2026)
- gesund.bund.de: Widerspruch gegen Bescheide der Pflegekasse (Stand 16.10.2025)